Europawahlen 2024: Wahlrecht für EU-Bürger/innen mit Wohnsitz in Bruneck

29.02.2024 09:14

Europawahlen

Für die 8. und 9. Juni 2024 stattfindenden Europawahlen zur Wahl der italienischen Mitglieder des Europäischen Parlaments müssen die in Bruneck wohnhaften EU-Bürgerinnen und -Bürger, um ihr Wahlrecht ausüben zu können, über das Wahlamt beim Bürgermeister einen Antrag auf Eintragung in die entsprechende Zusatzliste stellen, sofern sie dies nicht bereits bei früheren Europawahlen getan haben. Der Antrag muss bis zum 11. März 2024 eingereicht werden.

Das Antragsformular ist sowohl im Wahlamt der Gemeinde als auch auf der Website des Innenministeriums unter https://dait.interno.gov.it/elezioni/optanti-2024
erhältlich. Der Antrag muss zusammen mit einer Kopie eines Ausweises des Unterzeichners/der Unterzeichnerin im Wahlamt abgegeben oder per E-Mail an bevoelkerungsdienst@gemeinde.bruneck.bz.it geschickt werden.

Im Antrag muss, neben dem Namen, Geburtsort und -datum ausdrücklich Folgendes angegeben werden:
- der Wille, das Wahlrecht ausschließlich in Italien auszuüben
- die Staatsangehörigkeit
- die Anschrift in der Wohnsitzgemeinde und im Herkunftsstaat
- der Besitz des Wahlrechts im Herkunftsstaat
- das Fehlen einer gerichtlichen Verfügung gegen den Unterzeichner/die Unterzeichnerin, die den Verlust des Wahlrechts in dessen/derem Herkunftsstaat zur Folge hätte.

Das Wahlamt teilt das Ergebnis des Antrags umgehend mit; wird dem Antrag stattgegeben, erhalten die Interessenten einen Wahlausweis mit Angabe des Wahllokals, in dem sie wählen können.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://elections.europa.eu/de/



29.02.2024

DEU