Geburtenmeldung

Beschreibung
Hier erfahren Sie mehr über die Geburtenmeldung eines Neugeborenen.

Für wen
Eltern eines Neugeborenen

So geht's

Die Geburtenmeldung kann erfolgen:

  • innerhalb von 3 Tagen ab der Geburt bei der Sanitätsdirektion des Krankenhauses Bruneck,
  • innerhalb von 10 Tagen ab der Geburt beim Standesamt der Wohnsitzgemeinde der Eltern oder beim Standesamt der Stadtgemeinde Bruneck (Geburtsgemeinde)

Sollten die Eltern in verschiedenen Gemeinden ihren Wohnsitz haben, hat die Meldung in der Wohnsitzgemeinde der Mutter zu erfolgen. Die Meldung kann dennoch in der Wohnsitzgemeinde des Vaters erfolgen, wenn es zwischen den beiden Elternteilen eine entsprechende Vereinbarung gibt, welche dem Standesbeamten bei der Geburten-meldung ausdrücklich mitgeteilt werden muss. Die Eintragung des Neugeborenen erfolgt auch in diesem Fall immer im Einwohnermelderegister der Mutter.

Bei der Eintragung ins Bevölkerungsregister generiert ANPR die Daten für die Steuernummer des Neugeborenen. Innerhalb von ca. 15 Tagen sendet das Finanzministerium die entsprechende Magnetkarte an das Neugeborene.

Was ist notwendig
Für die Meldung benötigen Eltern die Geburtsbestätigung (vom Sanitätspersonal ausgestellt) und einen gültigen Personalausweis.

Was Sie erhalten
Nach der Registrierung können Bescheinigungen und die elektronische Identitätskarte ausgestellt werden.

Fristen und Fälligkeiten
Innerhalb von 10 Tagen nach der Geburt. Es handelt sich um ein Ausschlussfrist.

Kosten
Es fallen keine Kosten an.

Zugang zum Dienst
Standesamt der Wohnsitzgemeinde der Eltern bzw. der Geburtsgemeinde

Zuständige Organisationseinheit
Dienststelle Bevölkerungsdienst

01.01.2022

DEU