In der letzten Sitzung der Gemeindekommission für Raum und Landschaft wurden die Sitzungstermine für die Jahre 2024 und 2025 festgelegt. Unten finden Sie den Terminplan. Wie der Übersicht zu entnehmen ist, werden nur bei jedem zweiten Sitzungstermin beide Kommissionen tagen.
Die genauen Zuständigkeiten der Kommissionen sind im Art. 4 der Gemeindebauordnung geregelt.
Die Kommission möchte zudem auf die Möglichkeit hinweisen, dass Anträge in den Sitzungen auch vom/von der zuständigen Techniker/in vorgestellt und gemeinsam mit den Kommissionsmitgliedern besprochen werden können. Besonders bei Projekten in geschützten Gebieten, wie etwa in Ensembleschutzbereichen, landwirtschaftlich genutzten Grünflächen oder historischen Ortskernen, kann dieses Vorgehen potenzielle Probleme frühzeitig verhindern. Die Kommission empfiehlt daher, diese Beratungsmöglichkeit bereits in der Vorprojektphase zu nutzen, da diese zu diesem Zeitpunkt am sinnvollsten ist.
Um diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen, ist es erforderlich, neben der Abgabe des Vorprojekts auch eine E-Mail an das Amt für Gemeindeplanung bauamt@gemeinde.bruneck.bz.it zu senden. In dieser E-Mail sollte angegeben werden, dass das Projekt in der Kommission vorgestellt werden soll.
Für Rückfragen und weitere Informationen steht Ihnen das Amt für Gemeindeplanung gerne zur Verfügung.
Sitzungstermine_Kommission_2024/2025.pdf (0.04 MB)