Vor den Gemeindewahlen tritt die sogenannte Sperrfrist in Kraft. In diesem Zeitraum ist der Handlungsspielraum von Gemeinderat und – ausschuss eingeschränkt.
Deshalb sollten urbanistische Planungsinstrumente noch vor Beginn der Sperrfrist genehmigt werden, sprich innerhalb Ende Februar 2025. Somit ist gewährleistet, dass an städtebaulichen Projekten zügig weitergearbeitet werden kann.
Die Gemeindekommission für Raum und Landschaft wird deshalb eine zusätzliche Sitzung am 10. Dezember 2024 einberufen, mit Abgabetermin am 26. November 2024. In dieser werden noch offene Punkte behandelt, um die erforderlichen Beschlüsse rechtzeitig auf den Weg zu bringen.