Das Landesgesetz Nr. 13 vom 9. Dezember 2021 zielt auf die Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder ab und orientiert sich an der Istanbul-Konvention.
Es sieht unter anderem Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen, die Einrichtung von Koordinierungsstellen und Netzwerken auf Gemeinde- und Bezirksebene sowie die Erhebung statistischer Daten vor.
Zusätzlich werden ein Solidaritätsfonds für Rechtshilfe, Ausbildungsmaßnahmen, sowie Interventionen für Täter und Sensibilisierungsaktivitäten eingeführt.