Geförderter Wohnbau

In den Allgemeinen Diensten der Stadtgemeinde Bruneck können Bürgerinnen und Bürger um Zuweisung von gefördertem Bauland ansuchen. Die aufgrund der Ansuchen erstellte Rangordnung hat ein Jahr Gültigkeit.

Sie können Ihre Voraussetzungen über die Onlineberechnung überprüfen.

Formulare

DEU