Beschreibung
Die Ersatzerklärungen für eine Bescheinigung ersetzen die Bescheinigungen. Ersatzerklärungen des Notorietätsaktes werden für Erklärungen über Tatsachen, Stellungen und persönliche Eigenschaften benützt.
Für wen
Italienische Staatsbürger/innen und EU-Bürger/innen. Nicht-EU-Bürger/innen können von Ersatzerklärungen Gebrauch machen, wenn der Gegenstand derselben von italienischen Ämtern bescheinigt oder bestätigt werden kann.
So geht's
Füllen Sie das Formular aus und geben Sie es zusammen mit der Kopie eines gültigen Personal-ausweises ab. Die Kopie des Ausweises muss bei Ersatzerklärungen von Bescheinigungen nicht beigelegt werden, wenn diese direkt vom/von der Erklärenden abgegeben wird.
Was ist notwendig
Füllen Sie das entsprechende Formular aus:
Was Sie erhalten
Eine Ersatzerklärung, die sie den zuständigen Ämtern/Privatpersonen aushändigen können.
Fristen und Fälligkeiten
Die Ersatzerklärungen haben eine Gültigkeit von 6 Monaten.
Kosten
Für Ersatzerklärungen anstelle von Bescheinigungen oder für Ersatzerklärungen, die an öffentliche Verwaltungen gerichtet sind, sind keine Stempelgebühren oder sonstige Gebühren zu entrichten. Die Ersatzerklärungen, die an Privatpersonen gerichtet sind, sind der Stempelsteuer wegen der Unterschriftsbeglaubigung unterworfen, außer es ist ein Befreiungsgrund vorgesehen.
Formulare
Ersatzerklärung des Notorietätsaktes - Der Urschrift entsprechende Kopie, die öffentlichen Verwaltungen vorgelegt wird (Art. 19 D.P.R. vom 28.12.2000, Nr. 445)
Ersatzerklärung des Notorietätsaktes (Art. 47 D.P.R. 28.12.2000, Nr. 445)
Ersatzerklärung für eine Bescheinigung (Art. 46 D.P.R. 28.12.2000, Nr. 445)