Überlassung von Gebäuden. Meldung

Die Überlassung eines Gebäudes oder Gebäudeteils (durch Verkauf, Miete, Schenkung, Pacht usw.) für mehr...

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2022

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Die Überlassung eines Gebäudes oder Gebäudeteils (durch Verkauf, Miete, Schenkung, Pacht usw.) für mehr als einem Monat ist innerhalb von 48 Stunden nach Übergabe des betreffenden Gebäudes oder Gebäudeteils im Meldeamt mitzuteilen, falls der entsprechende Vertrag nicht der Registrierungspflicht unterworfen ist. Eine Kopie der Meldung wird an die Quästur Bozen weitergeleitet.

Mehr Informationen: Zum Online-Dienst des Südtiroler Bürgernetzes

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Meldeblatt für die Überlassung von Gebäuden

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Zuletzt aktualisiert: 10.03.2025, 15:03 Uhr

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