Die Dienststelle Privates Bauwesen der Gemeinde Bruneck blickt auf ein arbeitsintensives Jahr zurück. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 1.764 Anträge bearbeitet. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Gesamtzahl der Anträge leicht zurückgegangen. Besonders deutlich zeigt sich ein Rückgang bei den Meldungen von ordentlichen Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten.
Als wesentliche Ursachen nennt die Gemeinde geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen – insbesondere im Zusammenhang mit steuerlichen Erleichterungen für Bauarbeiten – sowie die hohe Zahl an Sanierungsmaßnahmen, die in den vergangenen Jahren bereits umgesetzt wurden.
„Die gesetzlichen Neuerungen verfolgen grundsätzlich das Ziel, Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen“, erklärt Stadtrat Daniel Schönhuber. „In vielen Fällen ersetzt heute eine Meldung die klassische Baugenehmigung. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das vor allem eines: kürzere Wartezeiten und die Möglichkeit, mit den Arbeiten sofort zu beginnen.“
In den vergangenen zehn Jahren hat sich das Verhältnis zwischen Baugenehmigungen und Baumeldungen deutlich verändert. Während im Jahr 2015 noch rund 60 Prozent der Verfahren Baugenehmigungen betrafen und 40 Prozent Meldungen, lag der Anteil der Meldungen im Jahr 2024 bereits bei rund 60 Prozent. Im Jahr 2025 hat sich dieses Verhältnis durch den allgemeinen Rückgang der Meldungen wieder leicht verschoben.
„Diese Entwicklung zeigt klar, dass das neue Gesetz die Verwaltungsverfahren nachhaltig verändert hat“, so Schönhuber. „Für viele Bauvorhaben ist keine förmliche Genehmigung mehr notwendig. Das entlastet einerseits die BauwerberInnen, bedeutet für die Verwaltung aber weiterhin eine sorgfältige Prüfung der eingereichten Meldungen.“
Das Gesetz sieht heute folgende Verwaltungsverfahren vor: die Baugenehmigung (vormals Baukonzession), die Zertifizierte Meldung und die Beeidigte Meldung. Im Jahr 2025 stellte die Dienststelle Privates Bauwesen 184 Baugenehmigungen und bearbeitete 203 Meldungen von Arbeiten.
Intensive Prüfung und zusätzliche Beratungsangebote
Alle bei der Gemeinde eingereichten Bauanträge werden von der Gemeindekommission für Raum und Landschaft – Sektion Bauwesen sowie von der Dienststelle Privates Bauwesen geprüft. Neben der Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen wird dabei auch großer Wert auf die landschaftliche, städtebauliche und ästhetische Einbindung gelegt. Viele interne Abklärungen erfolgen bereits im Vorfeld der Kommissionssitzungen.
In den vergangenen Jahren hat die Gemeindeverwaltung zudem Beratungsformate für größere Projekte eingeführt. Projektanten und Antragsteller können ihre Vorhaben in Dienststellenkonferenzen sowie in der Gemeindekommission vorstellen und vorab besprechen.
„Diese frühzeitige Abstimmung zahlt sich aus“, betont Stadtrat Schönhuber. „Sie hilft, Unklarheiten früh zu beseitigen und führt dazu, dass die Verfahren bei Baugenehmigungen deutlich schneller abgeschlossen werden können.“ Während im Jahr 2015 nur rund 50 Prozent der Bauanträge genehmigt wurde, lag die Genehmigungsquote im Jahr 2024 bereits bei etwa 75 Prozent. Im Jahr 2025 sind 247 Anträge eingegangen und 184 Baugenehmigungen ausgestellt worden.
Hoher Arbeitsaufwand durch Aktenzugriffsanfragen
Einen besonders großen Teil der Arbeitsbelastung machen die Anträge um Aktenzugriff aus, nämlich 30 % der gesamten Anträge. Das Bereitstellen digitaler Unterlagen bindet beträchtliche personelle Ressourcen des Amtes, die ansonsten für andere Bauverfahren eingesetzt werden könnten. Der Appell des zuständigen Stadtrates Daniel Schönhuber lautet deshalb: „Bitte prüfen Sie vor der Beantragung von Unterlagen sorgfältig, welche Informationen Sie effektiv benötigen.“
Maßnahmen zur Entlastung und Beschleunigung
Um den Arbeitsaufwand zu reduzieren, setzt die Gemeinde verstärkt darauf, dass TechnikerInnen und GebäudeverwalterInnen bei Akten in Papierform zunächst Einsicht in die Akten vor Ort nehmen und anschließend nur jene Unterlagen digitalisiert werden, die tatsächlich benötigt werden. „Unser Ziel ist es, dort Arbeitszeit einzusparen, wo es möglich ist, damit alle Verfahren insgesamt schneller bearbeitet werden können“, erklärt Schönhuber. „Das kommt der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger zugute – auch wenn dies in einzelnen Fällen Einschränkungen bedeutet.“
Parallel dazu arbeitet die Gemeindeverwaltung kontinuierlich an der Vereinfachung interner Abläufe. Auf die Komplexität der gesetzlichen Bestimmungen hat die Gemeinde jedoch nur begrenzten Einfluss. Vereinfachung bedeute daher auch, dass die Gemeinde in bestimmten Bereichen klare und detaillierte Vorgaben macht – etwa zur Regenwassernutzung, zu ökologischen Funktionen oder zu den erforderlichen Stellplätzen. „Klare Leitlinien helfen Planerinnen und Planern und vermeiden aufwendige Nachbesserungen“, so Schönhuber abschließend. „Zusätzliche Festlegungen treffen wir allerdings nur dort, wo die gesetzlichen Regelungen sehr allgemein gehalten sind.“