Gebühr für Schulausspeisung. Ansuchen um Ermäßigung

Das Dokument ist ein Antragsformular zur Beantragung einer Ermäßigung der Schulausspeisungsgebühr in der Stadtgemeinde Bruneck.

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Veröffentlichungsdatum

29.09.2025

Beschreibung

Die Ermäßigung kann beantragt werden, wenn der FWL-Wert laut EEVE-Berechnung für das Jahr 2024 unter 1,30 liegt oder wenn die Erziehungsberechtigten in einer geschützten Wohnstruktur untergebracht sind. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt, mit einer Kopie der gültigen Identitätskarte versehen und bis spätestens Freitag, 21. November 2025 bei der Gemeinde eingereicht werden. Die reduzierte Gebühr beträgt 2,00 € pro Essen (statt 4,00 €), und die Berechnung des FWL-Werts erfolgt über ein Steuerbeistandszentrum (CAF) in Bruneck.

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Veröffentlichungsdatum

29.09.2025

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Zuletzt aktualisiert: 29.09.2025, 17:31 Uhr

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