Verordnung über die Haltung und das Führen von Hunden

Diese Verordnung regelt die verantwortungsvolle Hundehaltung im Gemeindegebiet Bruneck durch klare Vorschriften zum Schutz von Mensch, Tier und öffentlichem Raum.

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Veröffentlichungsdatum

25.01.2010

Beschreibung

Die Verordnung regelt die Hundehaltung und das Führen von Hunden im Gemeindegebiet zum Schutz von Tier, Mensch und Umwelt. Sie legt Verhaltensregeln für Hundehalter fest, darunter Leinenpflicht, Mitführen eines Maulkorbs, Beseitigung von Hundekot und Zutrittsverbote zu bestimmten öffentlichen Bereichen. Es werden Sonderregelungen für Hundespielplätze und Ausbildungsflächen definiert, ebenso wie Einschränkungen für aggressive Trainingsmethoden und Ruhestörungen durch Hunde. Die Verordnung sieht Verwaltungsstrafen bei Verstößen vor und nennt Ausnahmen für Diensthunde wie Blindenhunde oder Rettungshunde im Einsatz.

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Veröffentlichungsdatum

25.01.2010

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Zuletzt aktualisiert: 02.07.2025, 10:08 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

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Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

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Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

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Wie viele Personen leben in der Stadtgemeinde Bruneck? Wie viele davon sind ausländische Staatsbürgerinnen...

Unterstützendes (technisches) Dokument

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