Verordnung über die Zwangseintreibung der Einnnahmen der Gemeinde

Die Verordnung regelt einheitlich die Zwangseintreibung kommunaler Einnahmen und legt Zuständigkeiten, Verfahren sowie Zahlungsmodalitäten fest.

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Veröffentlichungsdatum

29.11.2023

Beschreibung

Die Verordnung regelt die Zwangseintreibung von Einnahmen der Gemeinde und ihrer abhängigen Einrichtungen, wenn vorherige Einhebungsversuche erfolglos waren. Zuständig für die Durchführung ist in der Regel die Südtiroler Einzugsdienste AG, die auf Basis von Lastenlisten und rechtlichen Vorgaben tätig wird. Es werden klare Regeln für Zahlungsmodalitäten, Ratenzahlungen, Verzugszinsen und Rückerstattungen festgelegt, um Transparenz und Fairness zu gewährleisten.

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Veröffentlichungsdatum

29.11.2023

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Zuletzt aktualisiert: 02.07.2025, 08:45 Uhr

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Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

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Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

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Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

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Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

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Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen