Beschreibung
Die elektronische Identitätskarte (CIE) ist der Personalausweis, der den Zugriff auf Online-Dienste der öffentlichen Verwaltungen ermöglicht.
Für wen
Antragsberechtigt sind alle Bürger/innen, die im Besitz eines verfallenen oder verfallenden Ausweises sind oder deren Ausweis beschädigt, verloren oder gestohlen worden ist.
So geht's
Die elektronische Identitätskarte (CIE) ist ein vom Innenministerium ausgestellter Personalausweis, der dank ausgeklügelter Sicherheits- und Fälschungsschutzelemente die Überprüfung der Identität des Inhabers/der Inhaberin und den Zugriff auf die Online-Dienste der öffentlichen Verwaltungen ermöglicht.
Für die Ausstellung vereinbaren Sie einen Termin im Meldeamt unter Tel. +39 0474 545352 oder bevoelkerungsdienst@gemeinde.bruneck.bz.it. Das Meldeamt nimmt die Daten der Bürger/innen entgegen, die für den Druck des Ausweises erforderlich sind (Lichtbild, Unterschrift, Fingerabdruck, evtl. Willenserklärung zur Organ- und Gewebespende) und stellt eine Empfangsbestätigung des vorgelegten Antrags aus.
Der Antrag wird dann an die Staatsdruckerei und Münzprägeanstalt übermittelt, welche die elektronische Identitätskarte druckt und sie mittels Einschreiben der Gemeinde zustellt. Der/die Bürger/in erhält die Identitätskarte innerhalb von 6 bis 7 Arbeitstagen nach Antragstellung. In der Zwischenzeit gilt die Empfangsbestätigung als gültiges Identifizierungsdokument im Inland.
Minderjährige
Für die Minderjährige wird der Antrag von den Eltern gestellt, die zusätzlich zu den oben aufgelisteten Unterlagen auch die Zustimmungserklärung für die Ausreise des/der Minderjährigen abgeben. Die Anwesenheit des/der Minderjährigen ist immer erforderlich.
Kann ein Elternteil nicht persönlich erscheinen, ist es möglich, dass die Erklärung zusammen mit einer Kopie eines gültigen Ausweises dem Meldeamt übermittelt bzw. vom anderen Elternteil vorgelegt wird. Den Vordruck finden Sie hier: Elektronische Identitätskarte Formular Minderjährige
Wenn die Identitätskarte ohne Gültigkeit für die Ausreise beantragt wird (z.B.: Nicht-italienische Bürger/innen), wird die Zustimmungserklärung nicht benötigt und der Antrag kann auch nur von einem Elternteil gestellt werden.
Die Unterschrift und der Fingerabdruck sind erst ab dem 12. Lebensjahr notwendig.
Organspende
Bei der Antragstellung haben volljährige Bürger/innen die Möglichkeit, die Willenserklärung zur Organ-, Gewebe- und Stammzellenspende abzugeben. Genauere Informationen dazu sind auf der Internetseite https://gesundheit.provinz.bz.it/de/blut-organspende abrufbar.
Ausstellung der Identitätskarte in Papierformat
- Die Ausstellung der Identitätskarte in Papierformat ist nur mehr in folgenden Fällen möglich:
nachgewiesene Notwendigkeit der sofortigen Ausstellung eines Ausweises; - für Bürger/innen, bei denen eine Nichtübereinstimmung in den Datenbanken des Meldeamtes, des Steuermeldeamtes (Anagrafe tributaria) und des INA (Indice nazionale delle Anagrafi) besteht und diese nicht kurzfristig richtiggestellt werden kann;
- für italienische Bürger/innen, die im Ausland ansässig sind und im AIRE (Melderegister der im Ausland ansässigen italienischen Staatsbürger/innen) eingetragen sind.
Digitale Identifizierung
Mit der elektronischen Identitätskarte (EIK/CIE) hat man Zugriff auf die Onlinedienste der öffentlichen Verwaltung – ähnlich wie mit dem SPID. Bei der Ausstellung der elektronischen Identitätskarte werden die Zugangscodes in Form eines PIN und PUK ausgegeben. Diese werden für den Zugang benötigt.
Weiters wird ein kontaktloses Lesegerät oder Tablet/Smartphone mit NFC-Technologie ausgestattet ist, benötigt.
Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Seite des Innenministeriums in italienischer oder englischer Sprache: Entra con CIE, Software CIE und CieID.
Was ist notwendig
- Sanitätsausweis/Steuernummer;
- 1 Passfoto in Papierformat (nicht älter als 3 Monate), mit den für den Reisepass erforderlichen Eigenschaften: https://www.cartaidentita.interno.gov.it/richiedi/modalita-di-acquisizione-delle-foto/;
- die verfallene bzw. verfallende oder beschädigte Identitätskarte;
- bei Verlust oder Diebstahl des Ausweises ist eine Kopie der bei der polizeilichen Behörde abgegebenen Verlust- bzw. Diebstahlmeldung samt Kopie eines gültigen Erkennungsdokuments vorzulegen.
Was Sie erhalten
Sie erhalten eine Elektronische Identitätskarte. Sie kann nach wenigen Tagen im Rathaus abgeholt werden. Sie werden per E-Mail benachrichtigt.
Fristen und Fälligkeiten
Die Gültigkeit der elektronischen Identitätskarte beträgt:
- 3 Jahre bei Kindern unter 3 Jahren
- 5 Jahre bei Minderjährigen zwischen 3 und 17 Jahren
- 10 Jahre bei Volljährigen
Kosten
Die elektronische Identitätskarte kostet insgesamt 20,00 €, einschließlich Versandkosten.
Zugang zum Dienst
Über das Meldeamt (Dienststelle Bevölkerungsdienst) erhalten Sie Zugang zum Dienst.
Eine Terminvereinbarung ist notwendig unter Tel. +39 0474 545352 oder bevoelkerungsdienst@gemeinde.bruneck.bz.it.