Ersatzerklärung des Notorietätsaktes - Der Urschrift entsprechende Kopie, die öffentlichen Verwaltungen vorgelegt wird (Art. 19 D.P.R. vom 28.12.2000, Nr. 445)

Das Dokument ist eine zweisprachige Ersatzerklärung, mit der bestätigt wird, dass eine beigefügte Fotokopie mit dem Originaldokument übereinstimmt und bei einer öffentlichen Verwaltung eingereicht wird.

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    10.02.2025

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    Zuletzt aktualisiert: 17.07.2025, 18:56 Uhr