Das Dokument erläutert, dass eine nichteheliche Lebensgemeinschaft zwischen zwei volljährigen Personen besteht, die dauerhaft zusammenleben und nicht durch Ehe oder Verwandtschaft verbunden sind. Es beschreibt die rechtlichen Rechte der Partner, etwa im Krankheitsfall, bei Wohnrecht, im Familienunternehmen oder bei Todesfall. Zudem können die Partner ihre vermögensrechtlichen Beziehungen durch einen notariell beglaubigten Partnerschaftsvertrag regeln. Für die offizielle Anerkennung ist eine gemeinsame Erklärung beim Meldeamt notwendig, wobei keine Gebühren anfallen.