Veranstalter/innen müssen die Veranstaltung, die in einem Lokal stattfinden, mindestens fünf Tage vor Beginn bei der Ortspolizei melden und Angaben zu Ort, Zeit, Art der Veranstaltung sowie zur Verabreichung von Speisen und Getränken machen.
Die Veranstaltung darf maximal bis 03:00 Uhr dauern, wobei ab 22:00 Uhr die Nachtruhe in der Umgebung zu gewährleisten ist. Mit der Meldung bestätigt der/die Veranstalter/in die Einhaltung aller gesetzlichen Voraussetzungen und übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben. Es gelten spezifische gesetzliche Bestimmungen zu Veranstaltungen, Lärmschutz, Gastronomie und Abfallentsorgung, auf die im Dokument verwiesen wird.