Der Verwaltungsrat der Stadtwerke Bruneck ist gemäß Artikel 5 der Satzung aus fünf Mitgliedern zusammengesetzt, zu denen auch der Präsident gehört.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates sowie der Präsident und dessen Stellvertreter werden vom Gemeindeausschuss ernannt.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates bleiben laut Artikel 6 der Satzung fünf Jahre im Amt.