Hier erfahren Sie mehr über Genehmigungen für Baueingriffe an Gebäuden oder Änderungen an Flächen, die unter Landschaftsschutz stehen.
Für wen
Für Personen, die Baueingriffe an Gebäuden oder Änderungen an Flächen unter Landschaftsschutz vornehmen möchten.
So geht's
Das Landesgesetz für Raum und Landschaft (L.G. 9/2018) regelt die notwendigen Verwaltungsverfahren für die Erteilung der landschaftsrechtlichen Genehmigung für Eingriffe an Gebäuden und für die Umgestaltung von Flächen. Das Landesgesetz unterscheidet dabei zwischen freien Maßnahmen, Genehmigungsverfahren in der Zuständigkeit der Gemeinde und Genehmigungsverfahren in der Zuständigkeit der Landesverwaltung.
Das Verwaltungsverfahren wird über das Online-Portal www.impresainungiorno.gov.it abgewickelt.
Kosten
Zugang zum Dienst
Sie können online über SUE auf den Dienst zugreifen: https://www.impresainungiorno.gov.it