Bescheinigung über die Wohnverhältnisse

Sie können sich von der Gemeinde bestätigen lassen, dass die Größe Ihrer Wohnung den Bedürfnissen Ihres Familienhaushaltes angemessen ist.

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2022

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1 Minute

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Beschreibung

Beschreibung
Die Bescheinigung enthält Angaben über die Nettofläche der Wohnung und wie viele Personen laut Hygienebestimmungen darin wohnen dürfen. Sie bestätigt, ob die Größe Ihrer Wohnung den Bedürfnissen Ihres Familienhaushaltes angemessen ist.

Für wen
Eine Bescheinigung über die Wohnverhältnisse können ansuchen: Mieter/Mieterinnen mit Mietvertrag, Familienmitglieder des Mieters/der Mieterin oder andere Personen, sofern eine Einverständniserklärung des Eigentümers/der Eigentümerin beiliegt.

So geht's
Füllen Sie das Formular „Ausstellung einer Bescheinigung über die Wohnverhältnisse“ vollständig aus und senden Sie es samt Unterschrift und einer Kopie des Personalausweises an bauamt@gmeinde.bruneck.bz.it oder geben Sie es in der Dienststelle Privates Bauwesen (Rathaus 3. Stock) ab.

Was ist notwendig

  • eine Kopie des Personalausweises des Antragstellers / der Antragstellerin
  • eine Kopie des Mietvertrages, der bei der Agentur der Einnahmen registriert ist
  • Vermessung der Wohnung: Sollte in der Gemeinde keine aktuelle Vermessung der Wohnung aufliegen, muss die Wohnung von einem/einer befähigten Techniker/Technikerin, vermessen werden.

Vermessung durch Techniker
Der/die Techniker/in führt einen Lokalaugenschein durch.
Der Bericht des/der Technikers/Technikerin muss folgende Angaben enthalten:

    • die Nettofläche der Wohnung, wobei Balkon und Keller nicht zur Wohnfläche gehören und nicht berücksichtigt werden,
    • die Auflistung der einzelnen Räume und deren Größe,
    • das Datum des Lokalaugenscheins.
    • Beizulegen ist auch ein Plan der Wohnung. 

Nicht ausreichend für die Bescheinigung sind Katasterpläne und genehmigte Baupläne früherer Projekte ohne direkte Bestätigung durch den/die Techniker/in. 

Was Sie erhalten
Nach Vorlage des Antrags und der Vermessung der Wohnung durch einen befähigten Techniker/eine befähigte Technikerin, wird die Bescheinigung von der Dienststelle ausgestellt.

Fristen und Fälligkeiten
Ihr Ansuchen wird innerhalb von 30 Tagen bearbeitet.

Kosten

  • 2 Stempelmarken zu 16,00 Euro
  • Sekretariatsgebühren von 20,00 Euro

Formular
Ausstellung einer Bescheinigung über die Wohnverhältnisse

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 14.08.2025, 13:29 Uhr