Eingetragene Partnerschaft

Beschreibung
Mit Gesetz Nr. 76/2016 ist die eingetragene Partnerschaft zwischen Personen gleichen Geschlechts eingeführt worden.

Für wen
Personen gleichen Geschlechts, die eine eingetragene Partnerschaft gründen möchten.

So geht's

  • Vorbereitungsphase:
    Setzen Sie sich mit dem Standesamt +39 0474 545352 oder bevoelkerungsdienst@gemeinde.bruneck.bz.it in Verbindung, um die Absicht zur Gründung einer eingetragenen Partnerschaft mitzuteilen. Damit das Standesamt die notwendigen Unterlagen anfordern kann, ist es vorgesehen, dass die Partner/innen einen entsprechenden Vordruck ausfüllen, der
    -  direkt beim/bei der Standesbeamten/-beamtin abgegeben,
    - mit E-Mail an bevoelkerungsdienst@gemeinde.bruneck.bz.it
    - oder mit zertifizierter E-Mail an bruneck.brunico@legalmail.it übermittelt werden kann.
    Die Kopie eines gültigen Personalausweises der Antragsteller/innen ist beizulegen.
    Sobald das Standesamt über alle erforderlichen Unterlagen verfügt, vereinbart dieses mit den Partnern/Partnerinnen einen Termin für die Antragstellung zur Gründung der eingetragenen Partnerschaft. Bürger/innen, die nicht die italienische Staatsbürgerschaft besitzen, müssen zudem eine Erklärung ihres Heimatlandes vorlegen, aus der hervorgeht, dass nach dem Recht des entsprechenden Landes der Gründung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft nichts im Wege steht.
    Der Antrag kann außer von den betroffenen Personen, auch von einer von ihnen mit entsprechender Vollmacht beauftragten Person gestellt werden. Der Standesbeamte verfasst ein Protokoll über den gestellten Antrag, welches von ihm und von den Antragstellern/Antragstellerinnen unterzeichnet wird. Diese schlagen auch einen Termin für die Gründung der eingetragenen Partnerschaft vor.

  • Gründung der eingetragenen Partnerschaft:
    Am vereinbarten Tag erscheinen die Partner/innen im Standesamt, um die Erklärung zur Gründung der eingetragenen Partnerschaft in Anwesenheit von zwei Zeugen abzugeben. Gleichzeitig können sich die Partner/innen für den Güterstand der Gütergemeinschaft oder für jenen der Gütertrennung entscheiden. Bei nicht getroffener Wahl gilt gesetzlich der Güterstand der Gütergemeinschaft.
    Die Partner/innen können außerdem erklären, einen gemeinsamen Zunamen, der unter den eigenen Zunamen ausgewählt wird, erwerben zu wollen. Der/die Partner/in, dessen/deren Zunamen nicht gemeinsamer Zuname wird, kann den gemeinsamen Zunamen dem eigenen hinzufügen oder voranstellen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Wahl eines gemeinsamen Zunamens zu keiner Namensänderung der Person führt. Diese behält auf Personalausweisen sowie auf meldeamtlichen und standesamtlichen Bescheinigungen weiterhin den bisher getragenen Zunamen.

Was ist notwendig
Die eingetragene Partnerschaft kann nur von Personen gleichen Geschlechtes gegründet werden.

Was Sie erhalten
Die Gründung einer eingetragenen Partnerschaft.

Fristen und Fälligkeiten
Keine

Kosten
Für den Antrag zur Gründung einer eingetragenen Partnerschaft ist eine Stempelgebühr in Höhe von € 16,00 vorgesehen. Die Gründung einer eingetragenen Partnerschaft während der Dienstzeiten des Standesamtes ist mit keinen Spesen verbunden. Außerhalb der Dienstzeiten (Freitagnachmittag und Samstag) ist ein Kostenbeitrag zu bezahlen, dessen Höhe mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 531 vom 28.11.2016 festgelegt wurde und je nach gewünschtem Saal unterschiedlich ist.

Zugang zum Dienst
Über das Standesamt (Dienststelle Bevölkerungsdienst) erhalten Sie Zugang zum Dienst.
Eine Terminvereinbarung ist notwendig unter Tel. +39 0474 545201 oder bevoelkerungsdienst@gemeinde.bruneck.bz.it

Dienstbedingungen
Informationsblatt eingetragene Partnerschaften

Zuständige Organisationseinheit
Dienststelle Bevölkerungsdienst

01.01.2022

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