Abstimmung von auswärts Studierenden bei den Europawahlen

Europawahlen

Bei den Wahlen der Mitglieder der Europäischen Parlamentes vom 6. bis zum 9. Juni 2024 können Wählerinnen und Wähler, die sich aus Studiengründen vorübergehend für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten (in den der Wahltermin fällt) in einer Gemeinde aufhalten, die in einer anderen Region liegt als ihre Wohnsitzgemeinde, in der Hauptstadt dieser Region ihre Stimme abgeben.

Dafür ist es notwendig innerhalb 5. Mai 2024 einen Antrag an die eigene Gemeinde zu stellen – Vordruck siehe unten. Die Hauptstadt der Region stellt den Wählerinnen und Wählern, auch telematisch, eine Bescheinigung über die Zulassung zur Wahl aus, in der die entsprechende Wahlsektion für die Stimmabgabe angegeben ist. Diese Bescheinigung sowie ein persönliches Ausweisdokument und der Wahlausweis sind bei der Stimmabgabe mitzubringen. Die Stimme wird für die Listen und Kandidaten/Kandidatinnen des Wahlbezirks der Wohnsitzgemeinde abgegeben.

Bitte benutzen Sie diesen Vordruck und senden Sie ihn an bevoelkerungsdienst@gemeinde.bruneck.bz.it: Vordruck_Wahl_au_erhalb_der_Heimatgemeinde.pdf (0.52 MB)

11.04.2024

DEU