Der Mehrwert von Durchführungsplänen

Gemeindegebiet Bruneck

Die Gemeindekommission für Raum und Landschaft und die Dienststellenkonferenz der Stadtgemeinde Bruneck haben sich in den vergangenen Jahren des öfteren mit den notwendigen Unterlagen für die Vorlage von Anträgen zur Genehmigung bzw. Abänderung von Durchführungspläne beschäftigt.

Die Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung der Landesverwaltung hat ein Handbuch ausgearbeitet, in dem aufgezeigt wird, welchen Mehrwert ein Durchführungsplan bietet und wie die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in den Durchführungsplan eingearbeitet werden können. Das Handbuch finden Sie unter folgenden Link:
https://natur-raum.provinz.bz.it/de/durchfuhrungsplan-handbuch

Für die Gemeindekommission für Raum und Landschaft und für die Dienstellenkonferenz der Stadtgemeinde Bruneck sind die im Handbuch aufgezeigten Punkte wichtig, besonders wird auf folgende Aspekte hingewiesen:
•    Den Durchführungsplänen muss in Zukunft eine verstärkte Aufmerksamkeit gelten, um anonyme Siedlungen, die zunehmend unsere Stadt- und Dorfbilder beeinträchtigen, zu vermeiden.
•    Voraussetzung für eine qualifizierte Durchführungsplanung ist eine Analyse des städtebaulichen Umfeldes einer Zone (bestehende Siedlungstypologie, Erreichbarkeit der Zone, sei es durch Verkehrserschließung als auch durch Fußgängeranbindung, Leitungen und Infrastrukturen, Vorhandensein der erforderlichen Dienste im unmittelbaren Nahbereich, gewachsene Siedlungsstruktur usw.). Die entsprechenden Angaben müssen mittels Berichtes, Vermessung bzw. Lageplan und Fotodokumentation dargestellt werden.
•    Auch die Kleinzonen sind Teil eines Siedlungsgefüges und es ist daher erforderlich, dass sich diese harmonisch in die Verbauung integrieren, Ortscharakter haben und siedlungsplanerische Merkmale (Platz, Gasse usw.) aufweisen.
•    Änderungen müssen die Struktur des gesamten Plans in Betracht ziehen, folglich sind auch diese von befugten Technikerinnen und Technikern auszuarbeiten und müssen die ganze Zone darstellen.
•    Die Planung muss ressourcenschonende erfolgen. Die vorhandenen Ressourcen müssen aufgezeigt und bewertet werden.

Das Landesgesetz für Raum und Landschaft sieht vor, dass für Neubauten und Umbauten in Zonen mit Durchführungsplan nur mehr eine zertifizierte Meldung erforderlich ist, wenn der Durchführungsplan mit bestimmten Kriterien erstellt wurde. Die Landesregierung hat mit Beschluss Nr. 148 vom 14.02.2023 nun die entsprechenden Kriterien festgelegt. Die Gemeindekommission für Raum und Landschaft und der Gemeindeausschuss müssen die Einhaltung der vorgegeben Qualitätskriterien prüfen. Durch die qualifizierte Erstellung des Durchführungsplanes, können die Verwaltungsverfahren wesentlich beschleunigt werden.

Die offizielle Legende der Durchführungspläne in dwg- und dxf-Format laut DLH n. 6/2023 finden Sie auf der Homepage der Landesverwaltung:
https://natur-raum.provinz.bz.it/de/tools-und-technische-infos

23.01.2024

DEU