Recyclinghof: Änderung für Betriebe

Bauschuttcontainer: Ab 1. Jänner nur mehr für Private

Bauschuttcontainer: Ab 1. Jänner nur mehr für Private

Am 1. Jänner 2024 treten neue Richtlinien bezüglich der Gleichartigkeit von nicht gefährlichen Sonderabfällen auf Landesebene in Kraft. Deshalb gibt es bei der Anlieferung von Abfällen im Recyclinghof für die Betriebe eine Änderung.

Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Abfallkodex 170107 dürfen ab Beginn des neuen Jahres von Betrieben nicht mehr im Recyclinghof abgegeben werden. Sie müssen diese über spezialisierte Unternehmen entsorgen.
Private Haushalte hingegen können diese Abfälle weiterhin im Recyclinghof entsorgen, außer sie enthalten gefährliche Stoffe.  

27.12.2023

DEU