Sinnvolle und nachhaltige touristische Entwicklung in Bruneck

Stadtrat Daniel Schönhuber

Stadtrat Daniel Schönhuber

Die vom Gemeinderat im Jänner 2024 genehmigte Verordnung über die Zuweisung von Gästebetten auf dem Gemeindegebiet ermöglicht die Steuerung der touristischen Entwicklung in Bruneck, bei der jedenfalls die Qualität im Vordergrund steht.

Für die kommenden zehn Jahre wurde Bruneck vom Land ein Vorschlusskontingent von 154 Gästebetten zugesprochen. Der Gemeinderat hat entschieden, diese der Stadt Bruneck sowie den Fraktionen St. Georgen, Aufhofen, Dietenheim und Stegen zur Verfügung zu stellen. „Diese Entscheidung haben wir bewusst getroffen, da sich von den Stand 2022 erhobenen 4.054 Gästebetten der größte Teil in Reischach befindet“, informiert Wirtschaftsstadtrat Daniel Schönhuber. Aber auch in Reischach können in den nächsten Jahren noch Betten errichtet werden, die bereits in der Vergangenheit genehmigt wurden.
Die Betten aus dem Kontigent werden nach einen Punktesystem verteilt. Ansuchen können bestehende gastgewerbliche Betriebe innerhalb Juni eines jeden Jahres. Ausnahmen gibt es für die historischen Ortskerne als Anreiz zur Belebung und Aufwertung derselben. Weitere Ausnahmen gibt es seit der Genehmigung der entsprechenden Kriterien durch die Landesregierung auch für Urlaub auf dem Bauernhof-Betriebe, um die Erhaltung der bäuerlichen Familienbetriebe zu fördern.
„Ich bin überzeugt, dass unsere Entscheidung, die Betten den touristisch weniger entwickelten Fraktionen und der Stadt Bruneck zur Verfügung zu stellen, die richtige war. Wir hoffen, dass das Angebot angenommen wird und sich dadurch für die Fraktionen und die Stadt neue Möglichkeiten der touristischen Entwicklung ergeben“, betont Stadtrat Schönhuber.
Ab 16. Februar 2024 können die Betriebe um die Zuweisung von Gästebetten ansuchen. Die entsprechenden Formulare stehen dann auf der Webseite der Gemeinde zur Verfügung. Die Anträge werden vom Lizenzamt der Stadtgemeinde Bruneck bearbeitet.

14.02.2024

DEU